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Weißrussland | Förderung der Produktionsentwicklung durch teilweise Steuerbefreiung
Durch Präsidentenerlass Nr. 146 vom können Unternehmen, die volkswirtschaftlich wichtige Produktionsauflagen erfüllen, einen Teil der Mehrwert-, Gewinn- und Wegesteuer einbehalten. Die eingesparten Mittel sind für Innovations- und Modernisierungsinvestitionen zwecks Erhöhung von Produktion und Export zu verwenden. Im Falle unpünktlicher Steuerzahlung oder Zweckentfremdung der einbehaltenen Mittel drohen ihnen Sanktionen.