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NWB Nr. 24 vom Seite 1981

Wegfall der Mantelkaufregelung durch das Unternehmensteuerreformgesetz

Beispielsfälle zur Übergangsregelung

Dr. Adrian Hans und Diana Engelen

Die bisherige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG ist in der Praxis schwierig zu handhaben. Zahlreiche Zweifelsfragen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und deren Zusammenhang sind Gegenstand von Gerichtsverfahren. Der Gesetzgeber hat daher die Regelung mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 gestrichen und durch eine einfachere und zielgenauere Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften in § 8c KStG ersetzt. In welchen Fällen die Mantelkaufregelung noch anzuwenden ist und ab wann die Neuregelung greift, erläutert der nachfolgende Beitrag.

I. Übergangsregelung zur wegfallenden Mantelkaufregelung

§ 34 Abs. 6 KStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, dem der Bundesrat am noch zustimmen muss, regelt die letztmalige Anwendung des Mantelkaufs nach § 8 Abs. 4 KStG sowie die erstmalige Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG. Danach ist der bisherige § 8 Abs. 4 KStG neben § 8c KStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines vor dem beginnenden Zeitraums von fünf Jahren übertragen wird und der Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem eintritt.

Mit dieser Übergangsregelung wird, so die Gesetzesbegründung...BStBl 1999 I S. 455

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