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Abgabenordnung | Aufrechnung mit Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren
Nach dem NWB WAAAC-46655 wird der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden Kalenderjahre insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden Kalenderjahrs begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen diesen Anspruch unzulässig. – Anmerkung: Auch bei einem steuerrechtlichen Dauerschuldverhältnis kommt es für die Unzulässigkeit der Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO darauf an, wann der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist. Im Falle der Eigenheimzulage hat das zur Rechtfolge, dass die vom Finanzamt erfolgte Aufrechnung unzulässig ist, weil die Eigenheimzulage nicht einmalig, sondern im Rahmen eines auf acht Jahre angelegten Dauerschuldverhältnisses jahresabsc...