Betriebsunterbrechungsversicherung eines gewerblichen Einzelunternehmers (Versicherungsagentur)
Leitsatz
Ob Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehören, richtet sich
nach der Art des versicherten Risikos (Anschluss an BFH-Rspr.).
Ist durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung auch ein außerbetriebliches Risiko (hier: Krankheit des gewerblichen Einzelunternehmers)
versichert, so sind nach Maßgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots gemäß § 12 Nr.1 EStG weder die Versicherungsbeiträge noch
Leistungen der Versicherung Betriebsausgaben bzw. –einnahmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1287 Nr. 20 EFG 2007 S. 1063 Nr. 14 RAAAC-46703
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.04.2007 - 2 K 2519/05
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.