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FG Brandenburg 04.07.2006 3 K 2233/03, NWB direkt 23/2007 S. 8

Höhe des abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwands bei Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen

Erhält ein Zeitsoldat für die Teilnahme an einem auswärtigen Lehrgang für die ersten 14 Tage des Lehrgangs ein Tagegeld/Trennungsreisegeld, welches genauso hoch ist wie die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, aber wegen der Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsverpflegung teilweise einbehalten wird (bei Vollverpflegung zu 90 %), sind die als Werbungskosten abzuziehenden Pauschbeträge für die Verpflegung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG lediglich um die nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfreien tatsächlichen Zahlungen des Arbeitgebers zu kürzen (hier: bei Vollverpflegung 10 % des jeweiligen Pauschbetrags zzgl. der Erstattung des vom Arbeitnehmer entrichteten Eigentanteils für die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung). Der anteilige Einbehalt des Trennungsgelds ist nicht als Entgelt für die Verpflegung anzusehen. Bemi...

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