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Darlehensbeziehungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Darlehen zwischen zwei nur teilweise beteiligungsidentischen Gesellschaften sind Betriebsvermögen, wenn zwischen den Gesellschaften tatsächliche Geschäftsbeziehungen in nicht völlig untergeordnetem Umfang bestanden haben. Jedenfalls in der Anlaufphase eines Unternehmens kann die Qualifizierung von Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Gesellschaften als „nicht völlig untergeordnet” nicht von der Höhe eines verwirklichten Umsatzes abhängig gemacht werden.