BAG Urteil v. - 10 AZR 592/06

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: AW-KrT Abschnitt B Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c

Instanzenzug: ArbG Dortmund 5 (3) Ca 7343/04 vom LAG Hamm 15 Sa 1876/05 vom

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom - 15 Sa 1876/05 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das 5 (3) Ca 7343/04 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.992,75 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem monatlich eine Geriatriezulage in Höhe von 46,01 Euro brutto zu zahlen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Fundstelle(n):
BAAAC-46302

1Für die amtliche Sammlung: nein; Für die Fachpresse: nein