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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1770/05

Gesetze: EigZulG § 10InsO § 96 Abs. 1 Nr: 1

§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzten Steuerforderung

Leitsatz

Hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war.

Fundstelle(n):
GAAAC-45645

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.05.2006 - 2 K 1770/05

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