Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen neuer Tatsachen
Zehnjährige Festsetzungsverjährung bei Verletzung der Anzeigepflicht im Kindergeldrecht
Leitsatz
1. Eine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ist nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO möglich, wenn es der Kindergeldberechtigte
unterlässt, die Familienkasse davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht mehr in Deutschland lebt.
2.Unterlässt es der Steuerpflichtige trotz eindeutiger Hinweise im Merkblatt, das er bei der Antragstellung des Kindergelds
erhalten hat und dessen Kenntnis er durch seine Unterschrift versichert hat, die Familienkasse davon zu unterrichten, dass
das Kind die inländische Wohnung verlassen hat und eine Schule im Ausland besucht, so ist von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung
auszugehen, die zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 23/2007 S. 1907 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2252 QAAAC-45607
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