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FG München Urteil v. - 14 K 660/06

Gesetze: ZK Art. 15 FGO § 100 Abs. 1 S. 4 GemZT 2005 Anm. 1m GemZT 2005 Anm. 4 zu Abschn. XVI GemZT 2005 Anm. 3 zu Kap. 90 AV 3b Pos. 9021 Pos. 8414

Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Tarifierung einer Erektionshilfe

Leitsatz

1. Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Außerkrafttreten einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) wegen Änderung des Zolltarifs.

2. Eine mechanische Erektionspumpe ist keine Vorrichtung zum Tragen in der Hand oder am Körper i.S. von Pos. 9021, sondern eine Vakuumpumpe der Pos. 8414.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAC-45594

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FG München, Urteil v. 12.10.2006 - 14 K 660/06

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