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SteuerStud Nr. 6 vom Beilage Seite 35

Wichtige Rechtsgrundlagen zur Steuerberaterprüfung

Steuerberatungsgesetz (StBerG) i. d. F. der Bekanntmachung v. , BGBl 1975 I S. 2735, zuletzt geändert durch Art. 25 Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) v. , BGBl 2006 I S. 3416 [Auszug]

§ 37 Steuerberaterprüfung

(1) Mit der Prüfung hat der Bewerber darzutun, dass er in der Lage ist, den Beruf eines Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben.
(2) Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.
(3) 1Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

  1. Steuerliches Verfahrensrecht,

  2. Steuern vom Einkommen und Ertrag,

  3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,

  4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,

  5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,

  6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,

  7. Volkswirtschaft,

  8. Berufsrecht.

2Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.

§ 37a Prüfung in Sonderfällen

(1) 1Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Bewerber, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben, können auf Ant...

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