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Die Grundsteuer im verfassungsrechtlichen Fokus
I. Vorbemerkung
Die Grundsteuer stellt – neben der Gewerbesteuer – eine verlässliche Säule im System der kommunalen Einnahmequellen dar und zeichnet sich durch ihre Aufkommenskontinuität mit ständig (wenn auch moderat) steigender Tendenz aus. Das Grundsteueraufkommen hat 2006 bundesweit etwa 10,4 Mrd. € betragen und dürfte auch in Zukunft – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Privatisierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand – zulegen.
In der jüngeren Vergangenheit sind vermehrt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Grundsteuer als solche, aber auch gegen die Belastung von selbst genutztem Wohneigentum mit Grundsteuer geltend gemacht und dieser Steuer das Attribut „Sondervermögensteuer” angeheftet worden. Diese Einwände gegen die Grundsteuer wurden zum einen über die Schiene der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zum anderen über die der Finanzgerichtsbarkeit artikuliert und haben Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Diese Entwicklung wird zum Anlass genommen, das Wesen der Grundsteuer zu erläutern und die verfassungsrechtlichen Bedenken zu beleuchten.
II. Wesen der Grundsteuer
Gemäß Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG steht den Gemeinden u. a. das Aufkommen der Gr...