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Erbringung der Stammeinlage
Ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH & Co. KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist ([entgegen OLG Jena, DB 2006 S. 1484] [n. rkr.], DB 2007 S. 793).
Hinweis: Das Az. des BGH lautet: II ZR 272/06.