BGH Beschluss v. - 1 StR 185/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: StPO § 349 Abs. 2

Instanzenzug: LG Bayreuth vom

Gründe

Ergänzend bemerkt der Senat:

Aufgrund der regionalen Bezüge und der beruflichen Stellung der Angeklagten konnte das Landgericht ohne weitere Beweisaufnahme nach den getroffenen Feststellungen vom Irrtum der Bankbediensteten ausgehen (vgl. ).

Der Senat ist nicht gehindert, im Beschlusswege zu verfahren (vgl. ).

Fundstelle(n):
TAAAC-45175

1Nachschlagewerk: nein