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Beratungsvertrag mit einem Mitglied des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Regelungen über die Vergütung von und den Vertragsschluss mit Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 113, 114 AktG) gelten auch für den Fall, dass eine AG mit einem Unternehmen einen (Beratungs-)Vertrag schließt, an dem ein Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist. Dieses muss weder alleiniger noch beherrschender Gesellschafter sein. Das Ziel der genannten gesetzlichen Vorschriften, die unabhängige Wahrnehmung der organschaftlichen Überwachungstätigkeit durch die Aufsichtsratsmitglieder, ist in gleicher Weise betroffen, ob nun einem Mitglied des Aufsichtsrats mittelbar oder unmittelbar „nicht ganz geringfügige Leistungen”, Zuwendungen oder Vergütungen zufließen. Auf die Fragen, in welcher Höhe das Aufsichtsratsmitglied an der Vertragspartnerin der AG beteiligt ist und ob es die geschuldeten Ve...