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FG Niedersachsen 14.12.2006 6 K 201/05, NWB direkt 20/2007 S. 10

Verdeckter Einlagen bei Veräußerung ausländischer Beteiligungen unter Wert

Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte. Eine verdeckte Einlage ist insbesondere bei der Übertragung von materiellen Wirtschaftgütern gegen unangemessen niedriges Entgelt gegeben. Verdeckte Einlagen im Zusammenhang mit der Veräußerung ausländischer Beteiligungen fallen nicht als Veräußerungsgewinn unter § 8b Abs. 2 KStG a.F. Vielmehr sind verdeckte Einlagen im Anwendungsbereich dieser Norm steuerfrei. Ein Rückgriff auf § 17 EStG kommt insoweit nicht in Betracht. Der im aktuellen Gesetz angefügte § 8b Abs. 2 Satz 5 KStG, wonach Veräußerungen im vorstehenden Sinne auch die ve...

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