Zur Berücksichtigung eines Aufgabegewinns aus der Auflösung eines nur durch verrechenbare Verluste entstandenen negativen
Kapitalkontos
Leitsatz
Ein rechnerisch aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos ermittelter Aufgabegewinn ist einem früheren Kommanditisten
einer beendeten Personengesellschaft jedenfalls soweit nicht nach § 52 Abs. 33 EStG i.V.m. § 15a EStG zuzurechnen, wie das
negative Kapitalkonto durch lediglich nach § 15a Abs. 1 und 2 EStG verrechenbare Verluste entstanden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1009 Nr. 16 EFG 2007 S. 1018 Nr. 13 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2007 S. 870 OAAAC-44290
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.02.2007 - 4 K 2345/02
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