Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Grundvermögen im Rahmen der Bedarfsbewertung bei der Schenkungsteuer
Leitsatz
Das für die Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 5 BewG zuständige Lagefinanzamt hat eigenständig zu prüfen, ob ein Grundstück
Betriebsgrundstück ist und zu welchem Gewerbebetrieb es gegebenenfalls gehört, um die ihm nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG
obliegenden Feststellungen treffen zu können. Es ist dabei nicht an irgendwelche im Ertragssteuerrechts ergangenen Steuer-
und Feststellungsbescheide gebunden.
Bei einem gemischt genutzten Grundstück ist der Anteil der gewerblichen Nutzung nach den Vorschriften zu ermitteln, die für
die Ermittlung des für das Gesamtgrundstück maßgebenden Grundbesitzwertes einschlägig sind. Ist also für ein bebautes Grundstück
mit gemischter Nutzung der Grundstückswert im Ertragswertverfahren zu ermitteln gilt dieses Verfahren auch für die Wertbestimmung
der Nutzungsanteile.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1511 Nr. 23 EFG 2007 S. 493 Nr. 7 JAAAC-44283
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 09.10.2006 - 3 K 308/05
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