Anerkennung von Darlehensbeziehungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Leitsatz
1) Darlehen zwischen zwei nur teilweise beteiligungsidentischen Gesellschaften sind Betriebsvermögen, wenn zwischen den Gesellschaften
tatsächliche Geschäftsbeziehungen in nicht völlig untergeordnetem Umfang bestanden haben.
2) Jedenfalls in der Anlaufphase eines Unternehmens kann die Qualifizierung von Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Gesellschaften
als "nicht völlig untergeordnet" nicht von der Höhe eines verwirklichten Umsatzes abhängig gemacht werden.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1001 Nr. 16 EFG 2007 S. 900 Nr. 12 GAAAC-44258