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Arbeitshilfe - Stand: 20.09.2013

Finanzbuchführung mit dem Industriekontenrahmen

Prof. Dr. Hartmut Bieg

I. Die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens

Unter betrieblichem Rechnungswesen werden alle Verfahren verstanden, mit denen die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme mengen- und wertmäßig erfasst und das so ermittelte Zahlenmaterial aufbereitet und weiterverarbeitet werden sollen.

Ausgangspunkt jeder Form des Rechnungswesens ist stets die Erfassung und Niederlegung der relevanten Daten von Geschäftsvorfällen; dabei handelt es sich um Vorgänge, die sich innerhalb des Betriebs oder in den Beziehungen des Betriebs zu seiner Umwelt ereignen und zu Veränderungen in der Höhe und/oder der Zusammensetzung des betrieblichen Vermögens (Anlage-, Umlaufvermögen) und/oder Kapitals (Eigen-, Fremdkapital) führen, wobei unter Umständen auch der Erfolg des Betriebs betroffen ist.

Durch den Zwang

  • zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle aufgrund der Buchführungspflicht des Vollkaufmanns (§ 238 Abs. 1 HGB),

  • zu ihrer Fixierung in regelmäßig zu erstellenden Jahresabschlüssen (§ 242 HGB) und

  • zur Beachtung der Aufbewahrungspflichten und -fristen für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse sowie Buchungsbelege (§ 257 HGB)

erfüllen Buchführung und Jahresabschlüsse eine A...

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