Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz, vermögensverwaltende Gesellschaft
Nutzung vermieteter Gebäudeteile zu betrieblichen Zwecken der Gesellschafter
Leitsatz
Bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann die Befindlichkeit des Wirtschaftsgutes in einem Betriebsvermögen als Voraussetzung
für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz auch dadurch erfüllt sein, dass die Gesellschafter
ihre Beteiligung betrieblich nutzen. Sonderabschreibungen sind also zu gewähren, soweit die Gesellschaft Gebäudeteile an die
Gesellschafter für ihre betrieblichen Zwecke – wie hier zum Betrieb von Arztpraxen – vermietet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1251 Nr. 19 EFG 2007 S. 1188 Nr. 15 OAAAC-43749
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Sächsisches FG, Urteil v. 16.11.2006 - 3 K 1860/04
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