Anforderungen an die Begründung eines
Wiedereinsetzungsantrags
Fristüberwachung
Büroorganisation
Leitsatz
1. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in
die Klagefrist ist nicht ausreichend begründet, wenn die Ausführungen
nicht erkennen lassen, ob nur ein Mitarbeiter für die Berechnung und
Überwachung der Fristen zuständig ist oder aber mehrere Mitarbeiter
(d.h. für jeden Sachbearbeiter ein Mitarbeiter) hierzu beauftragt sind,
und wenn darüber hinaus auch die Person, der der für die
Fristversäumnis entscheidende Fehler unterlaufen ist, nicht namentlich
benannt wird.
2. Es bleibt offen, ob es den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Büroorganisation entspricht,
wenn die Fristberechnung durch Angestellte vor (anstatt nach) Eintragung in das
Fristenbuch überprüft wird.
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