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Factoring
Anwendungshinweis
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
Als Factoring wird die Veräußerung von kurzfristigen Forderungenaus Lieferungen und Leistungen bezeichnet.
Ziel des Factoring ist es, dem veräußernden Unternehmen den organisatorischen Aufwand des Debitorenmanagements und ggf. das Risiko des Forderungsausfalls zu nehmen und es über die aus der Veräußerung sofort fließende Liquidität in die Lage zu versetzen, eigenen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nachkommen zu können.
II. Wirtschaftlicher Hintergrund und zivilrechtliche Ausgestaltung
1. Beteiligte, Ablauf und Funktion des Factoring
Der Factoringvorgang läuft typischerweise wie folgt ab:
Ein Unternehmen (sog. Anschlusskunde) veräußert die ihm nach Lieferung einer Ware bzw. Erbringung einer Dienstleistung gegen seinen Kunden (Abnehmer) zustehende Forderung an ein Factoringunternehmen (sog. Factor) und übermittelt diesem die zum Einzug der Forderung notwendigen Rechnungsdaten.
Der Factor zahlt den Rechnungsbetrag sofort abzüglich ...