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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 149/2005 EFG 2007 S. 1352 Nr. 17

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, EStG § 6a

Einmalige Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Wenn eine Pensionszusage an den Gesellschaftergeschäftsführer durch eine einmalige Kapitalabfindung abgegolten wird, der Gesellschaftergeschäftsführer jedoch weiterhin für das Unternehmen tätig ist, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1352 Nr. 17
KÖSDI 2007 S. 15653 Nr. 8
CAAAC-43189

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.11.2006 - I 149/2005

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