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Lexikon - Stand: 31.05.2024

Rückstellungen: Zuwendungen, bedingt rückzahlbare

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Grundlagen

Erhält ein Unternehmer Zuwendungen z. B. in Form von Einnahmen oder Fördermitteln, bei denen er damit rechnen muss, diese zurückzuzahlen, kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen.

Voraussetzung für die Rückstellung ist das Bestehen einer nur ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde nach sowie ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag.

Der Schuldner muss darüber hinaus ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen. Für die Passivierung rechtlich noch nicht bestehender Verbindlichkeiten ist des Weiteren ein wirtschaftlicher Bezug der möglicherweise entstehenden Verbindlichkeit zum Zeitraum vor dem jeweiligen Bilanzstichtag erforderlich.

Des Weiteren setzt das Bestehen einer Verbindlichkeit den Anspruch eines Dritten im Sinne einer Außenverpflichtung voraus, die erzwingbar ist. Ausreichend ist allerdings auch ein faktischer Leistungszwang, dem sich der Steuerpflichtige aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaf...

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