Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen: Zinsniveau, Veränderung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Umstritten ist die Auffassung, ob bei einem Absinken des Marktzinsniveaus für ein Darlehen in der Handelsbilanz eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden kann.
Ein Unternehmer nimmt am ein Darlehen über 50.000 € auf. Bei der Auszahlung wird ein Damnum i. H. von 5.000 € einbehalten. Das Darlehen ist nach 10 Jahren in einer Summe zurückzuzahlen. Die effektive Verzinsung (Zins + Damnum) beträgt 10 %, die Nominalverzinsung 8 %. Ende 05 sinkt das Marktzinsniveau auf 8 % ab (Nominalverzinsung 6,25 %).
Nach § 253 Abs. 3 HGB hat der Unternehmer hinsichtlich des Damnums ein Wahlrecht: Er kann dieses entweder sofort als Betriebsausgabe geltend machen oder ganz oder teilweise aktivieren und durch planmäßige jährliche Abschreibungen tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
Eine außerplanmäßige Abschreibung des Damnums ist mit entsprechender Begründung zulässig bzw. muss z. B. bei vorzeitiger Tilgung oder Verkürzung der Laufzeit vorgenommen werden.
Für den übermäßigen Zinsaufwand ist ab 06 eine Rückstellung für drohende Verlus...