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Lexikon - Stand: 31.05.2024

Rückstellungen: Wohnungsvermietung

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Begriff

Durch die Vermietung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrags wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 549 Abs. 1 in Verbindung mit § 535 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB ). Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 549 Abs. 1 in Verbindung mit § 535 Abs. 2 BGB). Für die Wohnraummiete gelten die besonderen Vorschriften der §§ 549 ff. BGB.

In bilanzieller Hinsicht können sich diverse Fragen im Zusammenhang mit der Wohnraummiete ergeben, wobei aufgrund der Miete von Wohnraum sich für den Mieter bilanzielle Fragen kaum stellen werden, weil Wohnraum dem Privatvermögen zuzurechnen ist. Gleichermaßen wird die Vermietung von Wohnraum regelmäßig im Bereich der privaten Vermögensverwaltung erfolgen, so dass sich bilanzielle Fragen nur dann stellen, wenn die Vermietung der Wohnräume gewerblich erfolgt.

2. Bildung von Rückstellungen während...

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