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Lexikon - Stand: 31.05.2024

Rückstellungen: Wartungsverträge

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Begriff

Bei einem Wartungsvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer zur regelmäßigen Wartung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände. Dabei wird der Wartungsvertrag in der Regel über mehrere Jahre geschlossen und das geschuldete Entgelt entweder für den gesamten Vertragszeitraum im Voraus oder in bestimmten Raten, z. B. jährlich, gezahlt. Mit zunehmendem Alter der zu wartenden Vermögensgegenstände wird auch der Wartungsaufwand steigen, so dass sich Leistung und Gegenleistung nur bezogen auf den gesamten Vertragszeitraum gleichwertig gegenüberstehen werden.

Beispiel

Unternehmer U erwirbt im Jahr 01 einen neuen Kopierer. Er schließt mit W einen Wartungsvertrag über fünf Jahre ab; etwaige Kosten für Ersatzteile etc. sind von der Wartung umfasst. U muss für die Durchführung der Wartungsarbeiten jährlich 50 € zahlen.

In der Regel wird der Wartungsaufwand in den ersten Jahren der Nutzung gering sein. Erst mit dem Verschleiß des Gerätes und dem damit verbundenen notwendigen Ersatz von Teilen werden die Wartungskosten von W steigen. Dami...

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