Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen: Verlustübernahme
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff
Die Organschaft ist eine gesellschaftsrechtliche Erscheinungsform zur Besteuerung von Unternehmen. Unter den Voraussetzungen der §§ 14 ff. KStG ermöglicht die ertragsteuerliche Organschaft – abweichend vom Prinzip der Subjektbesteuerung – die steuerliche Zusammenfassung der Ergebnisse von rechtlich eigenständigen Unternehmen, und zwar beim Organträger. Das Einkommen der Organgesellschaft ist dem Organträger zuzurechnen.
Eine Grundvoraussetzung der Annahme einer Organschaft ist der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags. Durch diesen verpflichtet sich eine Körperschaft, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Rechtsfolge des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrags ist außerdem, dass der Organträger jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen muss.
2. Ausweis von Verbindlichkeiten aus dem Gewinnabführungsvertrag
Nach der Rechtsprechung des BGH entsteht der Verlustausgleichsanspruch der Organgesellschaft gegen den Organträger zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft und wird mit seiner Entstehung fällig. Daher muss die Organgesellsch...