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Rückstellungen: Schadensregulierung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Unterscheidung zwischen Schadensermittlung und Schadensbearbeitung
Tritt im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses der Versicherungsfall ein, so besteht für den Versicherer nicht nur die Pflicht zur Erbringung der Versicherungsleistung, sondern es entstehen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall auch Kosten der Schadensregulierung. Diese Kosten sind zu unterscheiden in
Kosten der Schadensbearbeitung und
Kosten der Schadensermittlung.
Die Kosten der Schadensermittlung sind die Aufwendungen, die notwendig sind, um die Versicherungsleistung dem Grunde und der Höhe nach zu ermitteln, z. B. die Aufwendungen für die Einholung von Gutachten.
Bei den Schadensbearbeitungskosten handelt es sich dagegen um interne Aufwendungen des Versicherers, die zwar im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung im Schadensfall stehen, jedoch rechtlich vom einzelnen Vertrag unabhängig und unmittelbar aus der Struktur der gewerblichen Schadensregulierung der Versicherer erwachsen, z. B. die anteiligen Personal- und Sachausgaben für die Prüfung des Versicher...