Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 08.01.2024

Rückstellungen: Rücknahmeverpflichtung / Rücktrittsrecht

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Allgemeines

Eine Rücknahmeverpflichtung bereits gelieferter Ware kann verschiedene Gründe haben: ein Mangel der Ware oder aber auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht wie z. B. beim Internethandel eingeräumt werden muss oder ein solches zwischen Kunde und Lieferant speziell vereinbart wurde.

Ob die Bildung einer Rückstellung für derartige Rücklieferungen zulässig ist, hängt zum einen von den rechtlichen Gegebenheiten ab, zum anderen davon, ob die Voraussetzungen für die Rücklieferung bereits am Bilanzstichtag vorlagen.

2. Rücksendung aufgrund eines eingeräumten Rücktrittsrechts

Rückstellungen sind für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde und der Höhe nach ungewiss sind, wenn und soweit eine Inanspruchnahme aus ihnen wahrscheinlich ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Hat ein Verkäufer einen Gegenstand verkauft, reicht die bloße Möglichkeit nicht, dass der Kunde die Wandlung des Vertrags verlangen könnte und es damit zu einer Inanspruchnahme des Verkäufers käme. Es darf keine Rückstellung gebildet werden, da es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehlt, die aus Sicht des Bilanzstichtags zu beurteilen ist.

Das g...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen