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Rückstellungen: Rabattmarken
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Verpflichtet sich ein Handelsunternehmen gegenüber den an seinem Kundenkartenprogramm teilnehmenden Kunden, diesen im Rahmen eines Warenkaufs in Abhängigkeit von der Höhe des Warenkaufpreises Bonuspunkte bzw. Gutscheine zu gewähren, die der Karteninhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei einem weiteren Warenkauf als Zahlungsmittel einsetzen kann, ist für die am Bilanzstichtag noch nicht eingelösten Bonuspunkte bzw. Gutscheine eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entsteht und dass das Unternehmen in Anspruch genommen werden wird (BFH, Urteil v. 29.9.2022 - IV R 20/19).
I. Definition und Ansatz
Die Ausgabe von Rabattmarken dürfte heute nur noch vereinzelt vorzufinden sein. Die Rabattmarke wurde von sog. „Kundenbindungsprogrammen” abgelöst, die aber dem ursprünglichen Ansinnen entsprechen. Der Kunde soll zur Treue angehalten und dafür durch Geld- oder Sachprämien belohnt werden.
Für die rechtliche Beurteilung bei der Rückstellungsbildung ist es jedoch gleichgültig, ob die Rabattierung als Rabattmarke oder zeitgemäßer als e...