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Rückstellungen: Prozesskosten und -risiken
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
A. Aktivprozesse: Klage durch den Unternehmer
I. Definition und Ansatz
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist
eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder
eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein. Darüber hinaus muss die ungewisse Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Durch den BFH ist allerdings nicht abschließend geklärt, ob es für die Bildung einer Rückstellung ausreichend ist, wenn die Verbindlichkeit am Bilanzstichtag rechtlich entstanden und nur der Höhe nach ungewiss ist, aber deren wirtschaftliche Verursachung nicht in der Vergangenheit liegt. Die Auffassung, dass das rechtliche Entstehen für die Bildun...