Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 29.05.2024

Rückstellungen: Mietereinbauten

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Rückgabepflicht des Mieters

Mieter sind verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Das bedeutet, der Mieter muss die Mietsache – abgesehen von den unvermeidlichen Änderungen infolge des vertragsgemäßen Gebrauchs – in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sich bei der Überlassung befunden hatte. Hat der Mieter also durch Ein- oder Umbauten bauliche oder sonstige Veränderungen an der Mietsache vorgenommen, muss er diese Ein- oder Umbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder entfernen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart.

2. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Im Hinblick auf mietvertragliche Verpflichtungen zur Beseitigung von Mietereinbauten kommt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 HGB).

Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 HGB nur zulässig, wenn

  • die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit besteht,

  • die Verbindlichkeit in der Zeit v...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen