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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Latente Steuern

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Die Ansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten können in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz – insbesondere durch Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG – voneinander abweichen. Mit Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Möglichkeit steuerliche Wahlrechte unabhängig von der handelsrechtlichen Ausübung auszuüben, haben diese Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz deutlich zugenommen.

Ist der Ansatz eines Vermögensgegenstandes in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz, kann es in der Handelsbilanz zur Bildung einer Rückstellung für latente Steuern kommen (§ 274 Abs. 1 HGB). Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Differenzen in Zukunft abbauen und künftig tatsächlich insgesamt mit einer Steuerbe- bzw. -entlastung zu rechnen ist.

Aktive und passive latente Steuern sind in folgenden Fällen zu bilden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
HB > StB
HB < StB
Vermögenswert
passive latente Steuern
aktive latente Steuern
Schuld
aktive latente Steuern
passive latente Steuern

Anzusetzen sind dabei temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerb...

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