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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Rückstellungen: Hausverwaltung

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Begriff

Die Hausverwaltung ist eine Tätigkeit, bei der Immobilien verwaltet werden, z. B. vermietete Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder gewerbliche Mietobjekte. Die Art und der Umfang dieser Tätigkeit sind gesetzlich nicht (abschließend) definiert, sondern richten sich nach den konkreten vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Hausverwalter.

Die Aufgaben der Hausverwaltung (s. für das Wohnungseigentum § 18 WEG) umfassen regelmäßig sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung der Objekte, z. B.

  • die Anbahnung, den Abschluss und die Beendigung der Mietverträge,

  • die Vereinnahmung der Mietzinsen einschließlich der Debitorenverwaltung,

  • die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen,

  • die Auftragserteilung für Versorgungsleistungen,

  • die Durchführung von Eigentümerversammlungen,

  • die Erteilung und Abwicklung von Aufträgen im Zusammenhang mit Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder

  • die Beauftragung von Dienstleistungen.

Für ihre Tätigkeit erhält die Hausverwaltung ein Entgelt von dem Gr...

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