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Lexikon - Stand: 05.01.2024

Rückstellungen: Grundsteuer

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Aktuelles:

Zum entfaltet die Grundsteuerreform íhre Wirkung, d. h., die Grundsteuerbescheide werden dann auf Basis der Hauptfeststellungen zum erstellt. Das Feststellungsverfahren entspricht konzeptionell in weiten Teilen dem Feststellungsverfahren bei den Einheitswerten. Aus dem Grundsteuerwert wird ein Steuermessbetrag gebildet, auf den dann der kommunale Hebesatz angewendet wird. Insofern gelten die nachfolgenden Ausführungen auch über den hinaus.

I. Hintergrund

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d. h. sie wird für das Kalenderjahr festgesetzt (§ 27 GrStG). Die Festsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  • Feststellung des Einheitswerts durch das Finanzamt,

  • Festsetzung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt,

  • Festsetzung des Grundsteuer-Hebesatzes durch die Gemeinde,

  • Anwendung des Steuermessbetrags auf den Hebesatz und Festsetzung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrags am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig (§ 28 Abs. 1 GrStG).

Schuldner der Grundsteuer ist der Eigentümer, dem das Objekt bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet wird (§ 10 GrStG)...

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