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Rückstellungen: Gewinnabhängige Vergütungen (umsatzabhängige Vergütungen)
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Ist ein Unternehmen eine Verpflichtung zur Zahlung einer umsatz- oder gewinnabhängigen Vergütung eingegangen, z. B. umsatzabhängige Pacht, gewinnabhängige Arbeitnehmervergütung, und steht die Zahlung am Bilanzstichtag noch aus, kann es dafür eine Verbindlichkeit oder Rückstellung bilden. Steht die Schuld dem Grund und der Höhe nach am Bilanzstichtag fest, ist die Verpflichtung unter den Verbindlichkeiten auszuweisen.
Sind diese Tatbestandsmerkmale noch nicht erfüllt, kommt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht. Voraussetzung ist
das Vorliegen einer rechtlich entstandenen Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder
eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein. Darüber hinaus muss die ungewisse Verbindli...