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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1435/03 EFG 2007 S. 992 Nr. 13

Gesetze: EStG § 3 Nr.6, BeamtVG § 4 Abs. 1 und Abs. 3

Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 6 EStG

Leitsatz

Das einem Beamten auf Probe auf Grund eines Dienstunfalls nach den Vorschriften des BeamtVG gezahlte (erhöhte) Unfallruhegehalt ist nicht nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1281 Nr. 20
EFG 2007 S. 992 Nr. 13
HAAAC-42603

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.02.2007 - 3 K 1435/03

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