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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Ersatzbeschaffungspflicht / Substanzerhaltung bei Betriebsverpachtung

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Ansatz und Definition

1. Ersatzbeschaffungspflicht des Pächters (Mieters)

Im Rahmen von Betriebsverpachtungen kommt es häufig vor, dass der Pächter eine Verpflichtung gegenüber dem Verpächter eingeht, unbrauchbar gewordene Pachtgegenstände auf eigene Kosten durch Neuanlagen zu ersetzen (Substanzerhaltungspflicht, „Eiserne Verpachtung“). Für die Ersatzverpflichtung muss in der Handels- und Steuerbilanz des Pächters eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Nicht notwendig ist, dass die Erneuerung bereits zivilrechtlich fällig ist.

Eine Rückstellung für gestiegene Wiederbeschaffungskosten eigener abnutzbarer beweglicher Anlagegüter darf hingegen nicht gebildet werden.

2. Unentgeltliche Übernahme des Verpächterbetriebs

Übernimmt der Pächter den Betrieb des Verpächters unentgeltlich, kann er die bei ihm gebildete Rückstellung nicht fortführen. Diese ist vielmehr erfolgsneutral aufzulösen (Rückstellungen an Einlage).

II. Bewertung

Die Höhe der Rückstellung bemisst sich nach den mutmaßlichen Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag unte...

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