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Lexikon - Stand: 05.01.2024

Rückstellungen: Entsorgung (allgemein)

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Besteht für ein Unternehmen eine Verpflichtung zur Entsorgung bestimmter Güter wie z. B. Sondermüll oder Altöl, kommt die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz in Betracht, soweit hierfür ein Erfüllungsrückstand besteht.

Hinweis:

Zu den Rückstellungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vgl. das gesonderte Stichwort von Hänsch unter NWB CAAAC-89467.

Die Rückstellung kann entweder auf Basis einer privatrechtlichen oder auch aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zu bilden sein.

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).

Dabei muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein. Darüber hinaus muss die ungewisse Verbindlichkeit im abge...

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