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Rückstellungen: Bildungsurlaub
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Als Bildungsurlaub wird die bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung sowie an der außerschulischen Jugendbildung definiert. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann resultieren aus
dem Arbeitsvertrag,
einer Betriebsvereinbarung,
einem Tarifvertrag oder
einem Gesetz.
Bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen beschränken sich auf einige wenige Personenkreise, z. B. Betriebsratsmitglieder oder Bundesbeamte. Im Übrigen obliegt es den Ländern, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um Arbeitnehmern den Weg zur Weiterbildung zu erleichtern.
Im Falle des Bildungsurlaubs sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.
1. Allgemeiner Anspruch auf Bildungsurlaub
Die U GmbH ist ein Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern mit Sitz in NRW.
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NW) beträgt der Anspruch auf bezahlte Freistellung fünf Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden kann (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AWbG NW). ...