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Lexikon - Stand: 05.01.2024

Rückstellungen: Ausbildungskosten

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Schließt ein Unternehmen Ausbildungsverträge ab, kann es nicht unbedingt davon ausgehen, dass sich die Leistung des Auszubildenden und die Aufwendungen des Unternehmens für dessen Ausbildung gleichwertig gegenüberstehen. Trotzdem ist eine Rückstellungsbildung nicht zulässig.

1. Grundsätzliches

Durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrags entstehen sowohl Verpflichtungen des Ausbildenden als auch des Auszubildenden. Während der Ausbildende neben der Zahlung einer angemessenen Vergütung unter anderem dafür zu sorgen hat, dass dem Auszubildenden einerseits die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, andererseits notwendige Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, hat sich der Auszubildende zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen und dabei die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen.

Der Ausbildungsvertrag stellt somit wirtschaftlich ...

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