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Lexikon - Stand: 04.01.2024

Rückstellungen: Altauto-Rücknahme (Entsorgungsverpflichtung)

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen in Deutschland ist das Altfahrzeug-Gesetz vom (BGBl I S. 2199) sowie die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV), die am in Kraft traten.

Der Altfahrzeug-Verordnung unterliegen insbesondere Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen mit Ausnahme des Fahrersitzes sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Hersteller und Importeure, deren Fahrzeuge der AltfahrzeugV unterliegenden, sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter kostenlos zurückzunehmen. Für Fahrzeuge, die bereits vor dem im Verkehr waren, gilt dies erst seit 2007.

Jeder, der sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Annahme- und Rücknahmestellen nehmen Altfahrzeuge nur entgegen und leiten diese zur eigentlichen Behandlung an anerkannte Demontagebetriebe weiter, das sind i. d. R. aner...

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