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BFH 01.02.2007 VI R 25/03, BBK 8/2007 S. 4673

Bewirtungsaufwendungen eines Geschäftsführers anlässlich seines Dienstjubiläums als Werbungskosten abziehbar

Ein Geschäftsführer kann nach dem Bewirtungsaufwendungen für die Feier seines 25-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten abziehen, wenn die Feier beruflich veranlasst ist. Für die Prüfung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt, hat der BFH verschiedene Kriterien entwickelt, die jedoch im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können:

  • Der Anlass der Feier ist dem betrieblichen Bereich zuzuordnen.

  • Der Arbeitgeber tritt als Gastgeber auf und erstellt die Gästeliste.

  • Zu den Gästen gehören ausschließlich weitere Arbeitnehmer, Geschäftsfreunde, Pressevertreter, Verbandsvertreter oder Personen des öffentlichen Lebens, nicht jedoch Angehörige oder Freunde des Geschäftsführers.

  • Der Ort der Veranstaltung gehört zur betrieblichen Sphäre.

  • Das Fest weis...

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