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Gesellschaftsrecht | Grenzen der Vertretungsbefugnis einer GbR durch externen Geschäftsbesorger
Der von Gesellschaftern einer kreditnehmenden GbR (hier: Immobilienfonds als Steuersparmodell) einem Geschäftsbesorger (Nichtgesellschafter ohne Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz) außerhalb des Gesellschaftsvertrags erteilte Auftrag mit Vollmacht, sie u. a. bei der Abgabe vollstreckbarer Schuldversprechen gegenüber der kreditgebenden Bank zu vertreten, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Daher waren die vom Geschäftsbesorger namens der Fondsgesellschafter abgegebenen notariellen Vollstreckungsunterwerfungserklärungen im Streitfall nichtig und die Zwangsvollstreckung in ihr privates Vermögen unzulässig ( NWB JAAAC-32486). Der BGH bestätigte damit seine Rechtsprechung, wonach ein Geschäftsbesorger, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Ab...