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Einkommensteuererklärung 2006
Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2006 wartet die Finanzverwaltung – erstmals seit mehr als 30 Jahren – mit grafisch vollständig neu aufbereiteten Vordrucken auf. Die Optik der neuen Vordrucke ist zwar dem Grunde nach vertraut, da sie uns (von der Farbe einmal abgesehen) an jene der Überweisungsaufträge erinnert, die wir seit Jahren bei Banken und Sparkassen gewohnt sind. Dennoch beschleicht uns das ungute Gefühl, dass wir im Vergleich zum Vorjahr erstmals nicht mehr auf einen Blick entscheiden können, ob Eintragungsmöglichkeiten nicht mehr, nicht an gewohnter Stelle oder aber in anderer Gestalt vorzufinden sind. Der nachfolgende Beitrag soll zur Beseitigung dieser Unsicherheit beitragen, indem er im Anschluss an allgemeine Hinweise zur Veranlagung mit einem Schwerpunkt auf die Neuerungen eingeht, die sich aus Gesetz, Verwaltungsvorschrift oder Rechtsprechung gegenüber der Einkommensteuerveranlagung 2005 ergeben haben und darauf, wie sie in den neu gestalteten Vordrucken ihren Niederschlag gefunden haben.
I. Allgemeine Hinweise zur Veranlagung 2006
1. Erklärungspflicht
a) Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, deren Einkommen ganz oder teilweise aus Einkün...