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Kein Akkreditierungsverfahren zur Steuerbefreiung bei Gemeinnützigkeit
Über eine Steuerbefreiung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Einrichtungen wird von den Steuerbehörden im Veranlagungsverfahren unabhängig von der Höhe der Einnahmen, des Gewinns und Vermögens entschieden. Die Einführung eines Akkreditierungsverfahrens sei nicht geplant, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/4545) auf eine Kleine Anfrage der FDP zur Reform rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement mit. Sie erläutert, der Bundestag habe 2002 einen Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement” eingerichtet, um Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements aus dem selben Jahr „umzusetzen und fortzuentwickeln”. Das BMF habe die Arbeit des Unterausschusses intensiv begleitet. In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder habe das zur Umsetzung einzelner Empfehlungen durch allgemeine Verwaltungsanweisungen geführt. Außerdem seien in dem von der Regierung im Februar dieses Jahres beschlossenen Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Vorschläge einer Bund-Länder-Sonderarbeitsgruppe Spendenrecht weitgehend über...