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Zufluss von Arbeitslohn durch verbilligte Leasingkonditionen
Ein Arbeitnehmer eines Kfz-Händlers, der von einer Bank verbilligte Leasingkonditionen erhält, die wiederum mit dem Leasinggeber verbunden ist, der vom Arbeitgeber vergünstigt das verleaste Fahrzeug erhalten hat, hat einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Die Bewertung des Vorteils richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, d. h. nach dem Vergleich der Leasingbedingungen mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort. Abgabeort kann nach den Umständen des Einzelfalls auch der Sitz des Arbeitgebers und nicht derjenige der Leasingbank sein. Die Höhe der üblichen Preisnachlässe bestimmt sich nicht nach einem Durchschnittswert, sondern nach dem am Markt erzielbaren günstigsten Preis. Steht die tatsächliche Höhe der üblichen Preisnachlässe bei den Leasingbedingungen nicht fest,...