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Kein Abzug eines Bar-Altenteils als dauernde Last bei nachträglicher Umschichtung
Die Erhöhung der Rentenzahlungen anlässlich der teilweisen Veräußerung der existenzsichernden Wirtschaftseinheit stellt keine in Zusammenhang mit der Vermögensübergabe stehende dauernde Last dar. Dies gilt jedenfalls, wenn mit dem Veräußerungserlös keine andere ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit erworben oder ausreichende Kapitaleinnahmen erzielt werden. Der durch Abzinsung ermittelte Zinsanteil einer Kaufpreisforderung stellt keinen echten Ertrag dar, den der Steuerpflichtige in Form wiederkehrender Leistungen an den Übergeber des ursprünglichen Vermögens weiterleiten kann.